|
Eine vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle,entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadensersatzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten. Für die Reservierung von Ferienwohnungen kann eine entsprechende Anzahlung verlangt werden.
|